Abonnement-Vereinbarung
Diese Abonnementvereinbarung (Vereinbarung) gilt für den Zugriff des Kunden und jedes autorisierten Benutzers auf die Easy Agile-Produkte und deren Nutzung, unabhängig davon, ob ein Kunde Produkte direkt bei Easy Agile, über den Atlassian Marketplace, über einen autorisierten Wiederverkäufer oder auf andere Weise kauft. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Nutzung der Produkte und der Zugriff auf sie von der Annahme dieser Vereinbarung durch den Kunden abhängig sind.
Wenn der autorisierte Benutzer die Produkte im Namen eines Kunden verwendet, erklärt und garantiert der autorisierte Benutzer, dass er vom Kunden autorisiert ist, die Bedingungen dieser Vereinbarung sowohl in seiner persönlichen Eigenschaft als auch im Namen des Kunden zu akzeptieren.
Wenn der Kunde den Bedingungen dieser Vereinbarung NICHT zustimmt oder der autorisierte Benutzer nicht befugt ist, die Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen des Kunden zu akzeptieren, klicken Sie NICHT auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ und/oder greifen Sie NICHT anderweitig auf die Produkte zu oder verwenden Sie sie.
1. Definitionen
a. In dieser Vereinbarung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
ich. API bedeutet Anwendungsprogrammierschnittstelle;
ii. Anwendbare Datenschutzgesetze bezeichnet das Datenschutzgesetz, die DSGVO und alle anderen geltenden Bundes- und Landesdatenschutzgesetze, die die Erfassung, Verwendung, Offenlegung, Speicherung, Verarbeitung und alle ähnlichen Verfahren personenbezogener Daten regeln;
iii. Atlassian bedeutet Atlassian Pty Ltd ABN 53 102 443 916;
iv. Atlassian Marketplace bezeichnet den Atlassian Marketplace, einen Online-Marktplatz für Cloud- und herunterladbare Softwareanwendungen, Plugins und Erweiterungen, verfügbar unter https://marketplace.atlassian.com/;
v. Autorisierter Nutzer bezeichnet eine bestimmte Person, für die der Kunde die erforderlichen Gebühren bezahlt hat und die der Kunde über das jeweilige Produkt für den Zugriff auf und die Nutzung der Produkte bestimmt;
vi. Betaversion hat die Bedeutung, die ihm in Klausel 4 (b) (iii) gegeben wird;
vii. Werktag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag oder Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag oder Feiertag in Sydney, NSW, Australien ist;
viii. Vertrauliche Informationen einer Party (die Offenleger) bezeichnet Informationen über oder in Bezug auf den Offenleger oder in Bezug auf das Geschäft, den Betrieb oder die Angelegenheiten des Offenlegers. Es beinhaltet:
1. Finanz-, Steuer- und Rechnungslegungsangelegenheiten;
2. Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Technologien, Techniken, Verfahren, Erfindungen, Codes, Ideen oder Konzepte sowie technische Informationen und Produktinformationen, auch wenn sie nicht auf eine materielle Form reduziert sind, und
3. im Fall von Easy Agile zusätzlich zu den oben genannten die Produkte und die Dokumentation sowie alle geistigen Eigentumsrechte, die zugrunde liegende Technologie und alle damit verbundenen Leistungsinformationen;
ix. Kunde bezeichnet die in der Bestellung angegebene natürliche oder juristische Person, die jeden autorisierten Benutzer autorisiert, in seinem Namen auf die Produkte zuzugreifen und sie zu nutzen;
x.. Daten des Kunden bezeichnet alle Inhalte, Materialien, Daten und Informationen, die autorisierte Benutzer in die Produkte eingeben oder die der Kunde aus der Verwendung der Produkte ableitet und in den Produkten speichert. Kundendaten und daraus abgeleitete Daten werden keine vertraulichen Informationen von Easy Agile enthalten;
xi. Dokumentation bezeichnet alle Benutzerhandbücher, Handbücher, Medien und andere Materialien im Zusammenhang mit den Produkten, die dem Kunden und autorisierten Benutzern entweder in gedruckter Form und/oder online oder in einem anderen Format zur Verfügung gestellt werden, um den Kunden und autorisierten Benutzern den Zugriff auf die Produkte oder deren Verwendung zu erleichtern;
xii. DPA bezeichnet den Easy Agile Data Processing Addendum, der zwischen Easy Agile und dem Kunden geschlossen wurde;
xiii. Einfach und agil bedeutet Easy Agile Pty Ltd ACN 605 474 977;
xiv. Datum des Inkrafttretens bezeichnet das Datum, an dem der Kunde oder der autorisierte Nutzer die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert, indem er zum ersten Mal auf die Produkte zugreift oder sie nutzt;
xv. Gebühren bezeichnet die Beträge, die der Kunde an Easy Agile, Atlassian oder gegebenenfalls einen Wiederverkäufer für den Zugriff auf und die Nutzung der Produkte zu zahlen hat, sowie alle anderen Gebühren, wie in der Bestellung und/oder auf der Easy Agile-Website angegeben;
xvi. DSGVO bezeichnet die Allgemeine Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 der Europäischen Union und in Bezug auf das Vereinigte Königreich den Data Protection Act 2018 und die EU-DSGVO, wie sie gemäß Abschnitt 3 des Vereinigten Königreichs im britischen Recht verankert sind Gesetz der Europäischen Union (Austritt) 2018;
xvii. GST bezeichnet alle Steuern, Abgaben, Abgaben oder Abgaben, die im Rahmen des GST-Gesetzes eingeführt werden;
xviii. GST-Gesetz bedeutet die Ein neues Steuersystemgesetz (Waren- und Dienstleistungssteuer) von 1999 (Cth) oder ein Gesetz des Parlaments des Commonwealth of Australia, das im Wesentlichen die Form des GST Act hat oder eine ähnliche Wirkung wie das GST Act hat;
xix. Schädlicher Code bezeichnet Viren, Würmer, Trojaner, Spyware, Schadsoftware, Hintertüren und andere Computerprogramme und Softwarecode, die einen Computer oder ein Computerprogramm schädigen oder auf andere schädliche oder zerstörerische Weise auf Hardware, Software, Daten oder Kommunikationssysteme wirken;
xx. Gehostete Dienste bezeichnet die Software von Easy Agile, die in einer gehosteten oder Cloud-basierten Umgebung bereitgestellt wird;
xxi. Rechte an geistigem Eigentum umfasst alle Urheberrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Symbole, Textdateien, PDFs oder andere statische Inhalte ohne Code, die in den Produkten und der Dokumentation enthalten sind, Designs, Patente, Marken, Handels-, Geschäfts-, Firmen- oder Domainnamen; und Know-how, Erfindungen, Verfahren, vertrauliche Informationen (ob schriftlich oder in irgendeiner Form aufgezeichnet); und alle anderen Eigentums-, Lizenz- oder Persönlichkeitsrechte, die sich aus geistigen Aktivitäten im geschäftlichen, industriellen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich ergeben;
xxii. Laufzeit der Lizenz bezeichnet den Zeitraum, in dem die Produktlizenzen, wie in einer Bestellung angegeben, gültig sind, einschließlich aller Verlängerungszeiträume (vorbehaltlich einer früheren Kündigung gemäß dieser Vereinbarung);
xxiii. Kostenlose Produkte sind Produkte, die dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden;
xxiv. Bestellung bezeichnet eine Bestellung von Produkten bei Easy Agile, Atlassian oder einem Wiederverkäufer, in der der Nutzungsumfang und alle anderen Handelsbedingungen angegeben sind, die für den Zugriff des Kunden und jedes autorisierten Benutzers auf die Produkte und deren Nutzung gelten;
xxv. Zahlungsbedingungen bezeichnet die Zahlungsbedingungen von Easy Agile, Atlassian oder gegebenenfalls einem Wiederverkäufer, wie sie in der Bestellung und/oder in der entsprechenden Steuerrechnung dargelegt sind;
xxvi. Personenbezogene Daten bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Datensubjekt), wie in den geltenden Datenschutzgesetzen definiert. Soweit zutreffend, umfasst die Definition von „personenbezogenen Daten“ auch „personenbezogene Daten“ im Sinne des Datenschutzgesetzes;
xxvii. Produkte bezeichnet die Software (einschließlich aller Beta-Versionen), gehostete Dienste, Supportdienste und kostenlose Produkte;
xxviii. Datenschutzgesetz bedeutet die Australisches Datenschutzgesetz 1988 (Cth) und die australischen Datenschutzgrundsätze in der jeweils gültigen Fassung;
xxix. Datenschutzrichtlinie bedeutet Die Datenschutzrichtlinie von Easy Agile;
xxx. Wiederverkäufer bezeichnet eine Einzelperson oder ein Unternehmen, das von Easy Agile zum Weiterverkauf der Produkte autorisiert wurde;
xxxi. Umfang der Nutzung bezeichnet den in der Bestellung angegebenen Nutzungsumfang der Produkte, der Folgendes beinhalten kann:
1. die festgelegte Anzahl von Installationen, die Anzahl der autorisierten Benutzer, die Anzahl der einzelnen Datensatzplattformen und/oder andere definierte Beschränkungen der Ressourcennutzung;
2. Speicherplatz oder Kapazität (für gehostete Dienste);
3. Anzahl der Lizenzen, Kopien oder Instanzen (für Software) und/oder
4. andere Einschränkungen oder fakturierbare Einheiten;
xxxii. Software bezeichnet die kommerziell erhältlichen herunterladbaren Softwareprodukte von Easy Agile, die gegen eine Gebühr lizenziert oder kostenlos zur Verfügung gestellt werden;
xxxiii. Software für den Standardansatz bezeichnet die Software von Easy Agile, die für den Einsatz vor Ort in der Kundenumgebung bereitgestellt wird, d. h. hinter der Firewall-Umgebung des Kunden;
xxxiv. Unterstützende Dienste bezeichnet von Easy Agile erbrachte Unterstützungsdienste in Bezug auf die Software oder die gehosteten Dienste;
xxxv. Steuer bezeichnet eine gesetzlich oder von einer Regierungsbehörde auferlegte Steuer, Abgabe, Abgabe, Abzug oder Quellensteuer (einschließlich Mehrwertsteuer oder Waren- und Dienstleistungssteuer), unabhängig davon, wie sie beschrieben werden, zusammen mit allen damit verbundenen Zinsen, Strafen, Bußgeldern oder anderen Abgaben;
xxxvi. Steuerrechnung hat die Bedeutung gemäß dem GST-Gesetz;
xxxvii. Produkt von Drittanbietern bezeichnet jedes Produkt, einschließlich Software, an dem die Eigentumsrechte einer anderen Person als Easy Agile oder dem Kunden gehören; und
xxxviii. Webseite bedeutet die Website von Easy Agile, verfügbar unter https://www.easyagile.com/.
2. Bestellungen
a. Der Kunde kann Produktbestellungen entweder direkt bei Easy Agile, über den Atlassian Marketplace oder bei einem autorisierten Wiederverkäufer aufgeben.
b. Alle Registrierungsinformationen, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen korrekt, aktuell und vollständig sein. Der Kunde muss auch seine Informationen aktualisieren, damit Easy Agile dem Kunden Mitteilungen, Kontoauszüge und andere Informationen per E-Mail oder über sein Konto senden kann.
c. In einer Bestellung wird der Anwendungsbereich der Produkte festgelegt.
d. Der Kunde kann die Anzahl der autorisierten Benutzer, die auf das Produkt zugreifen dürfen, erhöhen, indem er eine neue Bestellung aufgibt oder in einigen Fällen direkt über das Produkt eine Anfrage stellt.
3. Erteilung der Lizenz
a. Als Gegenleistung für die Zahlung der Gebühren gewährt Easy Agile dem Kunden ein Jahres- oder Monatsabonnement für eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Produkte (mit Ausnahme der kostenlosen Produkte) und der Dokumentation, die in einer Bestellung angegeben sind, ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden und zur Nutzung durch autorisierte Benutzer.
b. Die Produkte werden lizenziert, nicht verkauft, und dem Kunden oder seinen autorisierten Benutzern wird kein Eigentumsrecht übertragen, unabhängig von der Verwendung von Begriffen in dieser Vereinbarung wie „Kauf“ oder „Verkauf“. Kunden und autorisierte Benutzer dürfen die Software ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Easy Agile nicht verkaufen, übertragen oder an Dritte weitergeben. Easy Agile behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.
c. Eine im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz beginnt am Datum des Inkrafttretens und gilt für die gesamte Lizenzdauer. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, verlängert sich die Lizenzlaufzeit automatisch um Zeiträume, die der in der Bestellung angegebenen ursprünglichen Lizenzdauer entsprechen, es sei denn, Easy Agile oder der Kunde teilen der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der ursprünglichen Lizenzlaufzeit (oder der dann aktuellen Laufzeit) mit, dass sie beabsichtigen, die Lizenz nicht zu verlängern.
d. Wenn Kunden über einen Wiederverkäufer einkaufen, richten sich die Lizenzrechte des Kunden nach den Angaben in der Bestellung, die der Wiederverkäufer für Kunden aufgegeben hat, und der Wiederverkäufer ist für die Richtigkeit einer solchen Bestellung verantwortlich.
4. Verwendung der Produkte
a. Der Kunde und der Kunde stellen sicher, dass jeder seiner autorisierten Benutzer in Bezug auf die Nutzung der Produkte und der Dokumentation nicht:
i. disassemblieren, dekompilieren, zurückentwickeln, kopieren, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen;
ii. Inhalte oder Daten zu übertragen, die rechtswidrig sind oder geistige Eigentumsrechte verletzen;
iii. gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen,
iv. den Betrieb oder die Sicherheit der Produkte zu umgehen oder zu gefährden oder schädliche Codes einzuführen; oder
v. die Produkte entgegen den Lizenzbeschränkungen gemäß Klausel 3 verwenden.
b. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten, soweit zutreffend, in Bezug auf Folgendes:
ich. Software für den Standardansatz. Der Kunde darf die Software nur installieren und zur Verwendung auf Hardwaresystemen bereitstellen, die dem Kunden oder den Drittanbietern des Kunden gehören, von diesen geleast oder kontrolliert werden, solange der Kunde für die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung verantwortlich bleibt.
ii. Gehostete Software. Die gehostete Software ist über den Atlassian Marketplace erhältlich. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um „Anbieterbedingungen“, auf die in den Nutzungsbedingungen von Atlassian Marketplace verwiesen wird, die unter abrufbar sind https://www.atlassian.com/licensing/marketplace/termsofuse und dass der Zugang des Kunden zu den Produkten zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann.
iii. Kostenlose Produkte. Die Nutzung der kostenlosen Produkte durch den Kunden unterliegt allen zusätzlichen Bedingungen, die von Easy Agile festgelegt werden, und Easy Agile kann das Recht des Kunden, kostenlose Produkte zu verwenden, jederzeit und aus beliebigem Grund nach eigenem Ermessen kündigen, ohne dass dem Kunden gegenüber eine Haftung besteht.
iv. Betaversionen. Der Kunde ist sich bewusst, dass alle Vorabversionen und Betaprodukte (Betaversionen) befinden sich noch in der Entwicklung, sind möglicherweise nicht funktionsfähig oder unvollständig und enthalten wahrscheinlich mehr Fehler und Bugs als allgemein verfügbare Produkte. Easy Agile verspricht nicht, dass Beta-Versionen jemals allgemein verfügbar sein werden. Unter bestimmten Umständen kann Easy Agile eine Gebühr erheben, um dem Kunden den Zugriff auf Betaversionen zu ermöglichen, aber die Betaversionen unterliegen weiterhin diesem Absatz.
v. Dokumentation. Wenn die Produkte mit einer Dokumentation geliefert werden, die nur in elektronischer Form verfügbar ist, kann der Kunde eine Kopie dieser elektronischen Dokumentation ausdrucken. Mit Ausnahme von Kopien dieser Vereinbarung darf der Kunde die gedruckten Materialien, die den Produkten beiliegen, nicht kopieren.
5. Unterstützende Dienste
a. Easy Agile kann dem Kunden nach eigenem Ermessen und zu dem alleinigen Zweck, technische Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte zu lösen, Online-Support-Dienste im Zusammenhang mit den Produkten anbieten. Zu den Supportleistungen gehört auch der Zugriff auf Bugfixes, Patches, Änderungen oder Verbesserungen (zusammen Veröffentlichungen) für die Produkte, die Easy Agile während des unten angegebenen Supportzeitraums allgemein kommerziell verfügbar macht und die von Easy Agile von Zeit zu Zeit geändert werden können (Unterstützungszeitraum). Wenn diese Veröffentlichungen vom Kunden akzeptiert werden, gelten sie als Teil der Produkte und unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung.
b. Der Support-Zeitraum für ein Standardnutzungsprodukt fällt mit der Lizenzdauer des Standardnutzungsprodukts zusammen und endet oder läuft mit der Kündigung oder dem Ablauf der Lizenz für das Standardnutzungsprodukt ab.
c. Die Nutzung der Support-Dienste (falls vorhanden) unterliegt den Richtlinien und Programmen von Easy Agile, die in jeder Dokumentation beschrieben sind. Jeder zusätzliche Softwarecode, der dem Kunden als Teil der Support-Services zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil der Produkte und unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung.
6. Kundendaten und persönliche Daten
a. Der Kunde behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten vor.
b. Der Kunde ist für die Kundendaten verantwortlich und der Kunde garantiert und erklärt sich damit einverstanden, dass alle in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen gesammelt, verwendet und an Easy Agile weitergegeben wurden, sodass Easy Agile die Kundendaten gemäß seiner Datenschutzrichtlinie erheben, verwenden und weitergeben kann.
c. Easy Agile wird die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die DSGVO, in Bezug auf alle personenbezogenen Daten einhalten, auf die Easy Agile im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung zugegriffen, verwendet, offengelegt und anderweitig verarbeitet. Easy Agile erhebt, verwendet, offenlegt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie und dem DPA.
d. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Kunde für die Aufbewahrung von Sicherungskopien der Kundendaten verantwortlich ist und dass Easy Agile das Recht hat, alle Informationen oder Materialien, einschließlich Kundendaten, jederzeit nach eigenem Ermessen von den Produkten zu entfernen.
7. Interaktion mit Produkten von Drittanbietern
a. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte Produkte von Drittanbietern, einschließlich Open-Source-Software, enthalten können, die den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter unterliegen und nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen.
b. Die Software verwendet, benötigt und hängt von verschiedenen APIs von Drittanbietern ab. Easy Agile lehnt jegliche Haftung für Ausfälle oder Einschränkungen dieser APIs oder Dienste ab. Atlassian oder ein anderer API-Anbieter kann die API-Endpunkte entfernen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Software erforderlich sind. Easy Agile lehnt jegliche Haftung für die Folgen solcher Handlungen solcher Dritter ab.
c. Wenn der Kunde die Produkte in Verbindung mit Produkten von Drittanbietern verwendet, erkennt der autorisierte Benutzer an und erklärt sich damit einverstanden, dass:
i. alle Fragen im Zusammenhang mit dem Zugriff des Kunden auf und der Nutzung dieser Produkte Dritter oder im Zusammenhang mit dem Austausch von Anweisungen, Daten oder Informationen zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter oder dem Drittanbieterprodukt betreffen ausschließlich den Kunden und den jeweiligen Dritten und sind keine Angelegenheiten, für die Easy Agile verantwortlich oder haftbar ist;
ii. Easy Agile übernimmt keine Garantie oder Unterstützung für Produkte von Drittanbietern oder für Schnittstellen zwischen ihnen und den Produkten; und
iii. Easy Agile haftet nicht für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten oder personenbezogenen Daten, die sich aus dem Zugriff auf oder der Nutzung dieser Produkte von Drittanbietern oder aus dem Datenaustausch mit ihnen ergeben.
8. Änderungen und Zugriff auf die Produkte
a. Der Kunde erkennt an, dass Easy Agile und/oder Atlassian die Produkte von Zeit zu Zeit ändern können, auch um Funktionen und Funktionen hinzuzufügen oder zu entfernen. Alle Änderungen werden dem Kunden über die Produkte mitgeteilt.
b. Easy Agile kann die Produkte nach eigenem Ermessen vorübergehend aussetzen, um das System zu reparieren, zu warten oder zu verbessern. Wenn dies unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise durchführbar ist, wird Easy Agile den Kunden im Voraus über jede Systemwartung, den Zeitpunkt ihres Beginns und die voraussichtliche Dauer informieren.
c. Im Falle eines Serviceausfalls stellt Easy Agile den Zugriff auf die Produkte wieder her, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist.
9. Gebühren
a. Der Kunde zahlt die Gebühren und alle anfallenden Steuern, wie sie in einer von Easy Agile, Atlassian oder gegebenenfalls einem Wiederverkäufer ausgestellten Steuerrechnung angegeben sind, gemäß den Zahlungsbedingungen.
b. Easy Agile, Atlassian oder ein Wiederverkäufer können zusätzlich zu den Gebühren auch alle Kosten, Ausgaben, Gebühren oder sonstigen Zahlungen in Rechnung stellen, und der Kunde trägt diese, einschließlich aller zusätzlichen Nutzungsgebühren.
c. Wenn der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung keinen Rechnungsbetrag bezahlt, kann Easy Agile unbeschadet der Rechte von Easy Agile aus dieser Vereinbarung oder allgemein die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte (n) Lizenz (en) gemäß Klausel 22 aussetzen und/oder kündigen.
10. Umstrittene Gebühren
a. Diese Klausel gilt nur, wenn der Kunde Produkte direkt bei Easy Agile gekauft hat. Wenn Produkte über den Atlassian Marketplace oder über einen Wiederverkäufer gekauft werden, gelten für strittige Gebühren die jeweiligen Bedingungen Dritter.
b. Wenn der Kunde in gutem Glauben einen Artikel auf einer Steuerrechnung bestreitet, wird der Kunde Easy Agile umgehend (aber nicht später als sieben (7) Tage nach dem Datum der Steuerrechnung) über die umstrittenen Beträge in der Steuerrechnung und die Gründe für die Beanstandung der Artikel informieren, und Easy Agile und der Kunde werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Streit gemäß Klausel 21 so schnell wie möglich beizulegen.
c. Der Kunde muss die gesamte Steuerrechnung gemäß den Zahlungsbedingungen an Easy Agile zahlen. Wenn der Streitfall beigelegt ist und die Parteien zustimmen oder wenn ein Gericht feststellt, dass ein Teil des Streitbetrags vom Kunden nicht zu zahlen war, zahlt Easy Agile dem Kunden diesen Teil innerhalb von sieben (7) Tagen nach Beilegung des Streits zurück (es sei denn, der Kunde ist Easy Agile gegenüber geschuldet. In diesem Fall ist Easy Agile geschuldet. Easy Agile kann den an den Kunden zu zahlenden Betrag mit diesem Betrag verrechnen).
d. Wenn der Kunde Easy Agile nicht innerhalb des in Klausel 10 (b) angegebenen Zeitraums über einen Rechtsstreit in Bezug auf einen Rechnungsbetrag informiert, gilt die Steuerrechnung als unbestritten.
11. Änderungen der Gebühren
a. Diese Klausel gilt nur, wenn der Kunde Produkte direkt bei Easy Agile gekauft hat. Wenn Produkte über den Atlassian Marketplace oder über einen Wiederverkäufer gekauft werden, gelten für Gebührenänderungen die jeweiligen Drittanbieterbedingungen.
b. Die Höhe der Gebühr bleibt bis zum Ablauf der in der Bestellung angegebenen Lizenzdauer unverändert. Easy Agile kann die für jede Verlängerungslaufzeit geltende Gebühr ändern, indem der Kunde mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich darüber informiert wird.
c. Sofern der Kunde den Zugriff auf die Produkte im Rahmen dieser Vereinbarung nicht beendet oder seine Absicht, die Lizenz nicht zu verlängern, mitteilt, gilt die geänderte Gebühr für den weiteren Zugriff des Kunden auf die Produkte und deren Nutzung ab Beginn einer Verlängerungslaufzeit. Die Gebühr (in der geänderten Fassung) bleibt während dieser Verlängerungslaufzeit unverändert.
12. GST
a. Wenn für eine Lieferung, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erfolgt, Mehrwertsteuer zu zahlen ist, muss der Empfänger der Lieferung den Mehrwertsteuerbetrag zusätzlich und gleichzeitig mit dem für die Lieferung zu zahlenden Nettobetrag an den Lieferanten zahlen.
b. Wenn eine Partei zur Zahlung oder Erstattung verpflichtet ist, muss diese Zahlung oder Erstattung um den Betrag aller Vorsteuergutschriften oder reduzierten Vorsteuergutschriften gekürzt werden, auf die die andere Partei (oder das repräsentative Mitglied einer GST-Gruppe, der sie angehört) Anspruch auf jeden Erwerb im Zusammenhang mit dieser Zahlung oder Erstattung hat.
c. Diese Klausel unterliegt allen anderen spezifischen Vereinbarungen über die Zahlung der Mehrwertsteuer auf Lieferungen.
13. Steuern
a. Die Parteien erkennen an, dass die Gebühren (oder alle anderen Beträge, die der Kunde gemäß dieser Vereinbarung an Easy Agile zahlt) in der Gerichtsbarkeit einer Quellensteuer unterliegen können, und wenn und soweit die Gebühren oder andere Beträge einer Quellensteuer unterliegen, dann:
i. der Kunde wird einen solchen Abzug oder eine solche Einbehaltung vornehmen und diese Steuern an die zuständige Aufsichtsbehörde abführen und Easy Agile den Nachweis vorlegen, dass er dies getan hat;
ii. Easy Agile wird angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um die Vorteile eines Doppelbesteuerungsabkommens zu nutzen, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist; und
iii. der Kunde stellt Easy Agile alle Informationen und Unterstützung zur Verfügung (einschließlich Unterlagen, die belegen, dass er die Quellensteuer an die zuständigen Steuerbehörden abgeführt hat), die vernünftigerweise erforderlich sind, damit Easy Agile ein Doppelbesteuerungsabkommen beantragen und aus der Überweisung einer solchen Quellensteuer Nutzen ziehen kann.
14. Rechte an geistigem Eigentum
a. Nichts in dieser Vereinbarung beeinträchtigt das Eigentum einer der Parteien oder Dritter an ihren jeweiligen geistigen Eigentumsrechten. Um Zweifel zu vermeiden:
i. Easy Agile behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an den Produkten, der Dokumentation und den Analysen vor, einschließlich aller Modifikationen, Verbesserungen, Entwicklungen, Erweiterungen, Anpassungen oder Änderungen an den Produkten, der Dokumentation und den Analysen; und
ii. Der Kunde behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten vor.
b. Alle Rechte, die dem Kunden in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden, sind Easy Agile ausdrücklich vorbehalten.
c. Der Kunde gewährt Easy Agile und seinen Subunternehmern eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Kundendaten, um:
i. Bereitstellung und Support der Produkte;
ii. die Produkte zu entwickeln und zu verbessern; und
iii. Erstellung, Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von Analysen gemäß Klausel 14 (e).
d. Der Kunde gewährt Easy Agile eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Verwendung der bei der Registrierung angegebenen Firmennamen, Logos und/oder Bildnisse des Kunden zum Zwecke der Werbung und Verkaufsförderung der Produkte, sofern:
i. die Verwendung entspricht allen angemessenen Richtlinien, die der Kunde Easy Agile von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilen kann;
ii. Die Firmennamen, Logos und/oder Ähnlichkeiten bleiben Eigentum des Kunden; und
iii. die Verwendung der Geschäftsnamen, Logos und/oder Bildnisse im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt ausschließlich durch den Lizenznehmer, und jeglicher Geschäftswert, der sich aus dieser Verwendung ergibt, erfolgt ausschließlich zum Vorteil des Kunden.
e. Der Kunde kann dieses Recht jederzeit widerrufen, indem er eine schriftliche Anfrage per E-Mail an support@easyagile.comund bittet darum, von zukünftigen Werbematerialien für Produkte ausgeschlossen zu werden. Die Bearbeitung von Anfragen, die nach dem Kauf gestellt werden, kann dreißig (30) Kalendertage dauern.
f. Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung erkennen der Kunde und jeder seiner autorisierten Nutzer an und erklären sich damit einverstanden, dass Easy Agile anonymisierte oder anonymisierte Daten aggregieren kann, einschließlich solcher Daten über die Nutzung der Produkte durch den Kunden und jeden seiner autorisierten Benutzer sowie über mögliche Verbesserungen oder Funktionen der Produkte und Analysen (zusammen, Analytik). Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Easy Agile ist Easy Agile Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an diesen Analysen und den damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten, und diese Analysen sind vertrauliche Informationen von Easy Agile.
g. Wenn der Kunde Easy Agile Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder sonstiges Feedback zu den Produkten oder anderen Produkten oder Dienstleistungen von Easy Agile übermittelt (Rückmeldung), erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechte (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) an dem Feedback oder die sich daraus ergebenden Rechte von Easy Agile sofort nach Erstellung bei Easy Agile übergehen, ohne dass eine Verpflichtung besteht, den Kunden oder einen seiner autorisierten Nutzer für das Feedback zu bezahlen.
h. Wenn der Kunde oder einer seiner autorisierten Benutzer Inhalte zur öffentlichen Ansicht in den Online-Support oder die Wissensdatenbank des Produkts hochladen, erkennen der Kunde und seine autorisierten Benutzer an, dass diese Inhalte urheberrechtlich frei sind und dass Easy Agile diese Inhalte jederzeit nach eigenem Ermessen bearbeiten, erneut anzeigen oder entfernen kann.
15. Ansprüche Dritter
a. Easy Agile wird den Kunden vor Ansprüchen Dritter gegen den Kunden verteidigen, die behaupten, dass die Nutzung der Produkte durch den Kunden gegen geistige Eigentumsrechte verstößt. Easy Agile entschädigt den Kunden von allen Ausgaben, Verlusten, Schäden und allen Kosten, die dem Kunden in Bezug auf diese Ansprüche zugesprochen werden (oder die Höhe eines Vergleichs, den Easy Agile eingeht).
b. Der Kunde ermächtigt Easy Agile dazu:
i. die Produkte zu modifizieren oder Komponenten oder Teile von Komponenten auszutauschen, um die Produkte nicht rechtsverletzend zu machen; oder
ii. zu Gunsten des Kunden die Befugnis einholen, weiterhin auf die Produkte zuzugreifen und sie zu nutzen,
iii. Wenn jedoch keines der oben genannten Ziele mit angemessenen kommerziellen Anstrengungen erreicht werden kann, kann Easy Agile diese Vereinbarung (oder den entsprechenden Teil davon) durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung kündigen.
c. Die Haftung von Easy Agile im Rahmen der Entschädigung gemäß Klausel 15 (a) gilt nicht, wenn der Verstoß verursacht oder dazu beigetragen hat durch:
i. der Verstoß des Kunden gegen Klausel 3, 4 oder 6;
ii. Einhaltung der Spezifikationen oder schriftlichen Anweisungen, die Easy Agile vom Kunden erteilt wurden, bei der Bereitstellung der Produkte durch Easy Agile;
iii. die Kombination der Produkte mit Produkten, Dienstleistungen oder Materialien Dritter, die nicht von oder im Namen von Easy Agile geliefert werden; oder
iv. Die Verwendung von kostenlosen Produkten durch den Kunden.
d. Der Kunde wird Easy Agile gegen Ansprüche verteidigen, die von Dritten gegen Easy Agile geltend gemacht werden, die Nutzung der Produkte durch den Kunden verletze ihre Rechte Dritter. Der Kunde entschädigt Easy Agile von allen Kosten, Verlusten, Schäden und allen Kosten, die Easy Agile letztlich zugesprochen wurden (oder die Höhe eines Vergleichs, den der Kunde eingeht) in Bezug auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit:
i. der Verstoß des Kunden oder seiner autorisierten Nutzer gegen diese Vereinbarung;
ii. die Kundendaten;
iii. die nicht genehmigte Nutzung oder Änderung der Software durch den Kunden; oder
iv. Kombination der Software mit Produkten von Drittanbietern.
e. Die in dieser Klausel 15 (a) gewährten Entschädigungen sind davon abhängig, dass die entschädigte Partei:
i. bei Kenntniserlangung von Ansprüchen oder Behauptungen Dritter gegen eine entschädigte Partei, die eine Verletzung ihrer Rechte geltend macht, die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich unter Angabe aller Einzelheiten zu jeder Verletzung, mutmaßlichen Verletzung oder angeblichen Verletzung;
ii. ohne vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigenden Partei keinen Vergleich einzugehen oder einen solchen Anspruch zu gefährden,
iii. der entschädigenden Partei die Möglichkeit zu geben, eine solche Forderung abzuwehren, einschließlich Verhandlungen über eine Beilegung oder einen Kompromiss vor oder nach der Einleitung eines Gerichtsverfahrens; und
iv. Bereitstellung von Informationen und angemessener Unterstützung für die entschädigende Partei bei der Verteidigung eines solchen Anspruchs.
16. Vertraulichkeit
a. Jede Partei erkennt die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei an. Keine der Parteien erwirbt ein Recht, einen Anspruch oder ein Interesse an den vertraulichen Informationen der anderen Partei, außer für die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zwecke. Jede Partei muss alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und darf sie nur für die Zwecke der Erfüllung dieser Vereinbarung verwenden. Dies gilt jedoch nicht für Informationen, die:
i. war zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemeinfrei oder wird später ohne Verschulden der anderen Partei gemeinfrei;
ii. Die Partei ist gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet, sofern sie die andere Partei zuvor über diese Verpflichtung informiert hat;
iii. war rechtmäßig im Besitz der anderen Partei oder war ihr vor Erhalt der vertraulichen Informationen bekannt;
iv. von der anderen Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten wird, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt wird; oder
v. wird unabhängig von der anderen Partei oder den Mitarbeitern der anderen Partei entwickelt, die keinen Zugang zu solchen vertraulichen Informationen hatten.
b. Der Kunde erkennt an, dass die Offenlegung der vertraulichen Informationen von Easy Agile erheblichen Schaden verursachen würde, für den Schadensersatz allein kein ausreichendes Rechtsmittel wäre. Daher ist Easy Agile bei einer solchen Offenlegung durch den Kunden oder einen seiner autorisierten Benutzer oder Mitarbeiter berechtigt, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihr gesetzlich zur Verfügung stehen, angemessene angemessene Abhilfe zu verlangen.
17. Garantie
a. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte „wie sie sind“ und „wie verfügbar“ ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Garantie zur Verfügung gestellt werden, und im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang lehnt Easy Agile ausdrücklich jegliche Haftung ab für und gibt keine Zusicherungen, Garantien oder Garantien ab, dass:
i. Die Produkte werden für jeden Zweck oder einen bestimmten Zweck geeignet sein;
ii. Die Produkte müssen von handelsüblicher Qualität sein;
iii. die Nutzung der Produkte erfolgt sicher, zeitnah, ununterbrochen oder fehler- und fehlerfrei oder frei von schädlichen Codes;
iv. Fehler oder Mängel werden korrigiert;
v. die Produkte werden den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entsprechen oder bestimmte Leistungsstandards erfüllen, einschließlich einer bestimmten Verfügbarkeit, Antwortrate oder Downloadzeit;
vi. Die Produkte werden in Kombination mit anderer Hardware, Software, Systemen oder Daten betrieben;
vii. die Produkte werden nicht von Verzögerungen, Unterbrechungen, Serviceausfällen und anderen Problemen betroffen sein, die mit der Nutzung des Internets und der elektronischen Kommunikation oder anderer Systeme verbunden sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Easy Agile liegen; und
viii. alle gespeicherten Daten, Kundendaten und persönlichen Informationen müssen korrekt oder zuverlässig sein oder dass gespeicherte Daten nicht verloren gehen oder beschädigt werden.
b. Trotz Klausel 17 (a) garantiert Easy Agile, dass:
i. die gemäß dieser Vereinbarung lizenzierten Produkte entsprechen, sofern sie ordnungsgemäß abgerufen und verwendet werden, im Wesentlichen den in der Dokumentation dargelegten Spezifikationen; und
ii. Easy Agile hat das Recht, die in dieser Vereinbarung genannten Lizenzen zu gewähren und sicherzustellen, dass der Zugriff des Kunden und seiner autorisierten Benutzer auf die Produkte und deren Nutzung gemäß dieser Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen von Easy Agile nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
c. Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung enthaltenen ausdrücklichen Garantien schließt Easy Agile, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Zusicherungen, Bedingungen und Gewährleistungen aus.
d. Soweit gesetzlich zulässig, gelten die in dieser Vereinbarung festgelegten Garantien nicht für die Verwendung der Produkte auf andere als die normale und übliche Weise für die Zwecke, für die sie bestimmt sind.
18. Haftung
a. Die Haftung von Easy Agile, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergibt (ob aus Vertrag, Billigkeit, Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung oder wegen Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder aus anderen Gründen), auch im Rahmen einer Garantie oder Entschädigung, wird um das Ausmaß reduziert, in dem gegebenenfalls die unrechtmäßige, rechtswidrige oder fahrlässige Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner autorisierten Nutzer die Haftung verursacht oder dazu beigetragen hat.
b. Abgesehen von den Schadensersatzverpflichtungen der Parteien oder Verstößen gegen die Klauseln 9, 13 oder 16 haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei oder Dritten für indirekte Schäden, Folgeschäden, besondere, strafbare, beispielhafte oder zufällige Schäden jeglicher Art oder für den Verlust von Daten, Chancen, Ruf oder Gewinnen, unabhängig von deren Ursache, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder den Produkten ergeben, auch wenn sie auf die Möglichkeit hingewiesen wurde dieser Schäden.
c. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt Easy Agile alle Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten in Bezug auf kostenlose Produkte ab, einschließlich aller Supportleistungen, Gewährleistungs- und Schadensersatzverpflichtungen.
d. Mit Ausnahme der in Klausel 15 (a) dargelegten Schadensersatzverpflichtungen ist die Gesamthaftung von Easy Agile gegenüber dem Kunden (ob gesetzlich, vertraglich oder aus unerlaubter Handlung, einschließlich für Fahrlässigkeit oder auf andere Weise) für die Haftung, die der Kunde im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erlitten hat oder eingegangen ist, auf den Betrag begrenzt, der den Beträgen entspricht, die der Kunde während der aktuellen Lizenzdauer tatsächlich an Easy Agile gezahlt hat. sofern nicht nach geltendem Recht zulässig; in diesem Fall haftet Easy Agile auf das nach geltendem Recht maximal zulässige Maß beschränkt sein.
e. Der Kunde muss alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um seine Haftung aus dieser Vereinbarung zu mindern.
19. Australisches Verbraucherrecht
a. Das australische Verbraucherrecht (ACL) in der Wettbewerbs- und Verbrauchergesetz 2010 (Cth) und andere ähnliche Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften können bestimmte Rechte, Verbrauchergarantien, Garantien und Rechtsbehelfe in Bezug auf die Produkte beinhalten, die von uns nicht ausgeschlossen, eingeschränkt, qualifiziert oder geändert werden können (Nicht ausschließbare Rechte). Nichts in dieser Vereinbarung schließt die nicht ausschließbaren Rechte des autorisierten Benutzers als Verbraucher im Rahmen des ACL aus oder versucht sie auszuschließen.
b. Handelt es sich bei einer Lieferung von Easy Agile im Rahmen dieser Vereinbarung um eine Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an einen Verbraucher im Sinne des ACL, soweit der ACL Easy Agile gestattet, seine Haftung zu beschränken, ist die Haftung von Easy Agile beschränkt auf:
i. im Fall von Dienstleistungen die Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen; und
ii. im Fall von Waren die Kosten für den Austausch der Waren, die Lieferung von Ersatzwaren oder die Reparatur der Waren oder die Zahlung der Kosten für den Austausch der Waren, die Lieferung von Ersatzwaren oder die Reparatur der Waren.
20. Versicherung
a. Jede Partei wird angemessene Versicherungspolicen abschließen und aufrechterhalten, um ihre wahrscheinliche Haftung im Rahmen dieser Vereinbarung angemessen abzudecken.
21. Beilegung von Streitfällen
a. Eine Partei, die geltend macht, dass eine Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstanden ist, muss die andere Partei so schnell wie möglich darüber informieren, und die Parteien werden innerhalb von 30 Geschäftstagen versuchen, die Streitigkeit untereinander in gutem Glauben beizulegen, und jede Partei wird alles tun (einschließlich der Ausführung aller Dokumente), um die vereinbarte Streitbeilegung in Kraft zu setzen.
b. Sollten die Parteien bei der Beilegung der Streitigkeit gemäß Klausel 21 (a) erfolglos sein, werden alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, oder deren Verletzung durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden, das vom Internationalen Zentrum für Streitbeilegung gemäß dessen Internationalen Schiedsregeln geleitet wird, mit Ausnahme der folgenden Fälle:
i. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt einen;
ii. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Sydney, New South Wales, Australien, aber der Schiedsrichter kann eine telefonische Teilnahme gestatten; und
iii. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
c. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen weder eine Partei noch ihre Vertreter die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens im Rahmen dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien offenlegen.
d. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich und bedingungslos der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Landesgerichte von New South Wales, Australien. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Verkauf von Waren finden auf diese Vereinbarung keine Anwendung.
22. Sperrung und Kündigung
a. Ohne die Rechte von Easy Agile in Bezug auf die Standardeinstellung einzuschränken, kann Easy Agile den Zugriff des Kunden und aller seiner autorisierten Benutzer auf die Produkte oder deren Nutzung unter den folgenden Umständen aussetzen:
i. der Kunde zahlt keine fällige Gebühr; und
ii. jede Nutzung der Produkte, die gegen diese Vereinbarung verstößt, durch den Kunden oder einen seiner autorisierten Benutzer, die nach alleinigem Ermessen von Easy Agile die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Produkte gefährdet. Easy Agile wird jedoch unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden vor einer solchen Sperrung zu benachrichtigen und Gelegenheit zu geben, diese Verletzung oder Bedrohung zu beheben.
b. Easy Agile kann diese Vereinbarung und die darin gewährten Lizenzen kündigen, wenn:
i. der Kunde oder einer seiner autorisierten Nutzer verstößt gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die behoben werden können, und der Kunde behebt diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der entsprechenden Mitteilung von Easy Agile;
ii. der Kunde oder einer seiner autorisierten Nutzer gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt, die nicht behoben werden können; oder
iii. Der Zugriff des Kunden oder eines seiner autorisierten Nutzer auf die Produkte und deren Nutzung wurden für mehr als 30 Tage gesperrt.
c. Der Kunde kann die Lizenzen des Kunden für die Produkte jederzeit kündigen, indem er alle Kopien der Software vernichtet oder den Zugriff des Kunden auf die gehosteten Dienste einstellt. Der Kunde zahlt Easy Agile alle Kosten, die nicht storniert, erstattet oder gemindert werden können, obwohl Easy Agile angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Kosten zu senken.
d. Bei Kündigung oder Ablauf der Lizenz aus beliebigem Grund:
i. Die Kündigung lässt die zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Rechte oder Verbindlichkeiten der Parteien unberührt;
ii. Der Kunde bezahlt Easy Agile:
1. die bis einschließlich des Kündigungsdatums zu zahlende Gebühr; und
2. wenn Easy Agile die Lizenz gemäß dieser Vereinbarung gemäß Klausel 22 (b) kündigt oder der Kunde diese Lizenz kündigt, ohne dass Easy Agile in Verzug gerät, die Gebühr für den Rest des Lizenzzeitraums, wie in der Bestellung (oder dem Verlängerungszeitraum) angegeben, einschließlich aller Beträge, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, und der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass:
a. Die Gebühren für den Lizenzzeitraum sind in der Regel für den Lizenzzeitraum im Voraus zu zahlen, jedoch hat Easy Agile zugestimmt, dass der Kunde die Gebühr gemäß den Rechnungsbedingungen und den Zahlungsbedingungen in monatlichen Raten zahlen kann; und
b. Bei der Zahlung der Gebühren für den Rest der Lizenzlaufzeit handelt es sich um eine tatsächliche Schätzung des Verlusts, den Easy Agile aufgrund der Kündigung voraussichtlich erleiden wird;
iii. der Kunde muss die gesamte Software und Dokumentation von den Computersystemen des Kunden entfernen und alle Kopien der Software und Dokumentation, die sich im Besitz des Kunden befinden, vernichten; und
iv. Easy Agile wird nach Wahl des Kunden die Kundendaten und alle personenbezogenen Daten an den Kunden übertragen oder vernichten, es sei denn, Easy Agile ist durch geltendes Recht daran gehindert, alle oder einen Teil der Kundendaten oder personenbezogenen Daten zurückzugeben oder zu vernichten. Wenn Easy Agile die Kundendaten und/oder personenbezogenen Daten nicht zurückgeben oder vernichten kann, garantiert Easy Agile, dass die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten und Kundendaten gewährleistet wird und die Kundendaten oder personenbezogenen Daten nach der Kündigung nicht aktiv verarbeitet werden.
23. Rückgabebedingungen
a. Der Kunde kann die Software innerhalb von 30 Tagen nach Zahlung ohne Angabe von Gründen zurückgeben und erhält eine Rückerstattung des für die zurückgesandte Software gezahlten Betrags. Nach der Rückgabe deaktiviert Easy Agile den Lizenzschlüssel, der den Betrieb der Software ermöglichte. Easy Agile akzeptiert keine Rücksendungen nach Ablauf der 30-tägigen Rückgabefrist.
24. Ausfuhrbeschränkungen
a. Der Kunde darf keine Produkte verwenden oder anderweitig exportieren oder reexportieren, es sei denn, dies ist nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten und den Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der die Produkte erworben wurden, zulässig. Insbesondere, aber ohne Einschränkung, dürfen die Produkte nicht exportiert oder reexportiert werden:
i. in alle Länder, gegen die ein US-Embargo verhängt wurde; oder
ii. an alle Personen, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder auf der Liste der verweigerten Personen oder Organisationen des US-Handelsministeriums stehen.
b. Durch die Verwendung der Produkte erklärt und garantiert der Kunde, dass sich der Kunde oder einer seiner autorisierten Benutzer nicht in einem solchen Land befindet oder auf einer solchen Liste steht.
25. Allgemeines
ein. (Höhere Gewalt) Jede Verzögerung der Leistung (mit Ausnahme der Zahlung fälliger Beträge), die durch ein Ereignis verursacht wird, das außerhalb der angemessenen Kontrolle der ausführenden Partei liegt, stellt keinen Verstoß gegen den Vertrag dar. Die Leistungsfrist wird um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer der leistungsverhindernden Umstände entspricht. Wenn eine Partei ihren Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb ihrer Kontrolle liegt, länger als 90 Tage verspätet oder nicht nachkommt, kann Easy Agile diesen Vertrag und die darin enthaltenen Lizenzen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen.
b. (Zuweisung) Der Kunde kann diese Vereinbarung im Falle einer Fusion, Übernahme oder eines Kontrollwechsels an nachfolgende Parteien abtreten; vorausgesetzt, dass in jedem Fall (a) Easy Agile innerhalb von neunzig (90) Tagen nach einer solchen Abtretung schriftlich benachrichtigt wird, (b) der Abtretungsempfänger zustimmt, an die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen gebunden zu sein, und (c) nach einer solchen Abtretung verwendet der Zessionar die im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierten Produkte nicht weiter. Easy Agile kann seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne Zustimmung des Kunden abtreten. Jeder zugelassene Abtretungsempfänger ist an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden.
c. (Vollständige Vereinbarung) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Vorschläge, Verhandlungen, Zusicherungen oder Mitteilungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Beide Parteien erkennen an, dass sie nicht durch Zusicherungen oder Zusagen, die hier nicht ausdrücklich enthalten sind, zum Abschluss dieser Vereinbarung veranlasst wurden. Diese Vereinbarung darf vom Kunden ohne die schriftliche Zustimmung von Easy Agile (die nach freiem Ermessen von Easy Agile verweigert werden kann) nicht geändert oder ergänzt werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen aller für die Software geltenden Open-Source-Lizenzen haben für die spezifischen widersprüchlichen Bedingungen die Bedingungen der Open-Source-Lizenzen in Bezug auf die Software oder einen Teil davon Vorrang.
d. (Abtrennbarkeit) Wenn eine Klausel oder ein Teil einer Klausel in irgendeiner Weise nicht durchsetzbar, ungültig oder illegal ist, muss sie so gelesen werden, dass sie durchsetzbar, gültig und legal ist. Wenn dies nicht möglich ist, ist die Klausel (oder, wenn möglich, der betreffende Teil) von dieser Vereinbarung zu trennen, ohne die Durchsetzbarkeit, Gültigkeit oder Rechtmäßigkeit der übrigen Klauseln (oder Teile dieser Klauseln) zu beeinträchtigen, die weiterhin in vollem Umfang in Kraft bleiben.
e. (Hinweise) Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, müssen alle in dieser Vereinbarung vorgeschriebenen Mitteilungen schriftlich erfolgen und per E-Mail an die in der Bestellung angegebene oder von der Partei schriftlich mitgeteilte E-Mail-Adresse der jeweiligen Partei gesendet werden. Jede per E-Mail gesendete Mitteilung gilt als bei Zustellung zugestellt.
f (Verzicht) Auf ein durch diese Vereinbarung begründetes Recht kann nur verzichtet werden, wenn es schriftlich von der Partei unterzeichnet wird, die zu diesem Recht berechtigt ist. Eine verspätete Ausübung eines Rechts durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar, noch gilt ein (ganz oder teilweise) Verzicht einer Partei auf ein Recht als nachträglicher Verzicht auf dasselbe Recht oder ein anderes Recht dieser Partei.
g. (Nutzer der US-Regierung) Wenn es sich bei Kunden um einen Endverbraucher der US-Regierung handelt, stellt Easy Agile den Kunden die Produkte als „kommerziellen Artikel“ gemäß der Definition dieses Begriffs im US-Bundesgesetzbuch zur Verfügung (siehe 48 C.F.R. § 2.101), und die Rechte, die Easy Agile Kunden an den Produkten gewährt, entsprechen den Rechten, die Easy Agile anderen im Rahmen dieser Vereinbarung üblicherweise gewährt.
h. (Überleben) Die Klauseln 1, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 25 und alle anderen Bestimmungen, die ihrer Natur nach die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung überdauern sollen, überdauern die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung.
ich. (Auslegungsregeln) Die Bedingungen dieser Vereinbarung und der Bestellung dürfen nicht gegen die Interessen von Easy Agile ausgelegt werden, nur weil Easy Agile diese Vereinbarung oder die Bestellung oder eine Bestimmung darin vorgeschlagen hat oder weil Easy Agile sich auf eine Bestimmung des Dokuments stützt, um sich selbst zu schützen.
j. (Gerichtsstand) Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von NSW, Australien, und die Parteien vereinbaren hiermit, sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in NSW, Australien, und seiner Berufungsgerichte zu unterwerfen.
k. (Änderungen der Vereinbarung) Easy Agile kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit aktualisieren, modifizieren oder ergänzen (gemeinsam überarbeiten), einschließlich aller darin enthaltenen Richtlinien und anderer Dokumente. Wenn eine Änderung die Rechte der Kunden erheblich einschränkt, wird Easy Agile angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Kunden zu informieren. Wenn Easy Agile diese Vereinbarung während der Laufzeit der Kundenlizenz ändert, tritt die überarbeitete Version bei der nächsten Verlängerung einer Lizenzlaufzeit, der Support Services oder der Hosted Services durch den Kunden in Kraft, sofern zutreffend. In diesem Fall kann der Kunde, wenn der Kunde Einwände gegen Änderungen erhebt, als alleiniges Rechtsmittel des Kunden entscheiden, die Verlängerung nicht zu verlängern, einschließlich der Kündigung aller Bedingungen, für die eine automatische Verlängerung vorgesehen ist. In Bezug auf kostenlose Produkte ist die Annahme der überarbeiteten Vereinbarung erforderlich, damit Kunden die kostenlosen Produkte weiterhin verwenden können.
Zuletzt aktualisiert am 7. Juni 2023.